30. Oktober 1990

Das wiedervereinigte Deutschland in den Europäischen Gemeinschaften

Der unerwartete Fall der Berliner Mauer im Jahre 1989 beendet die aus dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangene europäische Nachkriegsordnung und die Teilung Europas in zwei Lager. 1990 wird Deutschland wiedervereinigt. Für die Europäische Gemeinschaft bedeutet dies, rechtlich gesehen, keine erneute Erweiterung, sondern eine Vergrößerung der Bundesrepublik Deutschland. Ein Beitrittsverfahren erübrigt sich, es werden nur einige institutionelle Änderungen vorgenommen, um dem neuen Gewicht Deutschlands Rechnung zu tragen.