18. April 1951

Die Unterzeichnung des EGKS-Vertrags von Paris

Die aus der Schuman-Erklärung hervorgegangene Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl vereint Deutschland, Italien, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. Mit der Zusammenführung ihrer Kohle- und Stahlproduktion ersetzen Frankreich und Deutschland nur fünf Jahre nach Kriegsende ihre früheren Rivalitäten und Erbitterung durch Interessensolidarität. Eine weitere Neuerung der EGKS besteht darin, dass diese Organisation sich für eine supranationale Lenkung entscheidet und so mit den zwischenstaatlichen Erfahrungen der Vergangenheit bricht.

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