Einrichtung eines Europäischen Sozialfonds (11. Januar 1960)
11. Januar 1960
Einrichtung eines Europäischen Sozialfonds
Die Unterzeichner der Römischen Verträge haben die europäische Integration nicht auf die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes beschränken wollen. Von Anfang an setzt die Gemeinschaft parallel zur Öffnung der europäischen Volkswirtschaften Maßnahmen sozialen Charakters um. Die erste Maßnahme dieser Art ist die Einrichtung des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit dem Ziel, die Ausbildung und Umschulung von Arbeitern zu unterstützen. Der regelmäßig erneuerte ESF verfügt für den Zeitraum 2007-2013 über 75 Mrd. Euro.