Erstes Lomé-Abkommen (28. Februar 1975)
28. Februar 1975
Erstes Lomé-Abkommen
Über das Abkommen von Yaoundé werden die ehemaligen französischen Kolonien Afrikas in den sechziger Jahren an die europäische Wirtschaftsentwicklung angebunden. Durch den Beitritt Großbritanniens werden auch die 20 unabhängigen Mitgliedstaaten des Commonwealth in die europäische Familie einbezogen. Auf diese Wende der europäischen Kooperationspolitik folgt das Abkommen von Lomé, welches 46 afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern (AKP-Staaten) einen privilegierten Zugang zum Gemeinsamen Markt für praktisch alle ihre Erzeugnisse sichert. Finanzielle Entwicklungshilfen werden ebenfalls geleistet, insbesondere zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktion. Das den AKP-Staaten gewährte Handelsprivileg ist für lange Zeit der Grundpfeiler der europäischen Entwicklungspolitik.