1. Juli 1968

Inkrafttreten der Zollunion

Ein großer Erfolg für den Gemeinsamen Markt ist die Aufhebung der für den Warenaustausch zwischen den sechs Mitgliedstaaten erhobenen Zölle 18 Monate vor dem im Römischen Vertrag vorgesehenen Termin. Ein einheitlicher Zolltarif für den Handel mit Drittländern tritt an die Stelle der abgeschafften nationalen Zollgebühren.

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