29. Oktober 2004

Unterzeichnung des Vertrags über die Einführung einer Europäischen Verfassung

Schon bald wollen sich die fünfundzwanzig EU-Mitgliedstaaten über den Vertrag von Nizza hinaus weiterentwickeln. Der Europäische Rat beschließt, eine neue Versammlung einzuberufen: den Europäischen Konvent unter Vorsitz von Valéry Giscard d'Estaing, der sich aus europäischen und nationalen Parlamentariern sowie aus Kommissionsvertretern zusammensetzt. Der Konvent arbeitet einen Entwurf für einen Europäischen Verfassungsvertrag aus, dessen endgültiger Text am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet wird. Dieser Vertrag kann allerdings nicht in Kraft treten, da er nicht von allen Mitgliedstaaten (ablehnende Referenden in den Niederlanden und in Frankreich) ratifiziert wird.

Vidéo : © Parlement européenPhoto © Communauté européenne, 2006

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