Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam (2. Oktober 1997)
2. Oktober 1997
Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam
Der Maastrichter Vertrag sah bereits ein erneutes Treffen seiner Unterzeichner vor, um eventuell Verbesserungen an der Funktionsweise der EU vorzunehmen. Bei der 1996 eingeweihten Regierungskonferenz erscheinen die Mitgliedstaaten uneiniger als bei den vorangegangenen Verhandlungen. Der Vertrag von Amsterdam geht deshalb nicht so weit, wie einige dies ursprünglich angestrebt hatten. Für alle Fragen der Außenpolitik bleibt das Einstimmigkeitsprinzip auch weiterhin zwingend gültig und der Versuch einer Reform der Institutionen scheitert. Zu den Fortschritten zählt die Einführung eines Hohen Vertreters für die GASP und die Aufnahme der Visa-, Asyl- und Einwanderungsfragen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft. Außerdem richtet der Vertrag ein besonderes Augenmerk auf die europäischen Bürger und räumt den Menschenrechten in der EU, dem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse große Bedeutung ein.