26. Februar 2001

Unterzeichnung des Vertrags von Nizza

Die fünfzehn Mitglieder der EU organisieren im Jahr 2000 eine neue Regierungskonferenz zur Reform ihres institutionellen Systems und seiner Anpassung an die sich abzeichnende erweiterte Union. Der Vertrag von Nizza ändert die vorangegangenen Verträge in vier Punkten: Größe und Zusammensetzung der Kommission, Stimmengewichtung innerhalb des Rates, Ausdehnung des Abstimmungsverfahrens mit qualifizierter Mehrheit und eine verstärkte Zusammenarbeit. Er stärkt überdies die Rolle des EU-Parlaments durch die Ausweitung des Mitbestimmungsverfahrens. Die institutionellen Reformen des neuen Vertrags, der auch die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten ermöglicht, werden jedoch als unzureichend angesehen. Seine Unterzeichner selbst beschließen eine "Debatte über die Zukunft der Union" ins Leben zu rufen mit der Perspektive einen neuen Vertragstext auszuarbeiten. Dessen Ausarbeitung wird erstmals einem eigens dafür geschaffenen Konvent anvertraut.

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