1957-1973

Vom Europa der Sechs zum Europa der Neun

Im Jahr 1957 wird ein für die Geschichte der europäischen Einigung entscheidendes Vorhaben umgesetzt: die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die sechs EGKS-Gründungsstaaten, die schon bald die wichtigsten Bereiche des Wirtschaftslebens abdeckt. Doch das langfristige Ziel dieses Projekts ist sehr viel weiter gefasst, geht es doch darum die „Grundlagen für einen immer enger werdenden Zusammenschluss der europäischen Völker […] zu schaffen“, wie der Text der Präambel des EWG-Vertrages es ausdrückt. Trotz der institutionellen Krise von 1965, die dazu beiträgt, den supranationalen Charakter der EWG abzuschwächen, verläuft die Einführung des Gemeinsamen Marktes ohne Hindernisse und führt unmittelbar zu bemerkenswerten wirtschaftlichen Leistungen. In diesen ersten Jahren entwickelt sich überdies eine gemeinsame Politik in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Außenhandel und regionaler Zusammenhalt. Der Erfolg dieser Integration ermuntert sich bis dahin im Abseits gehaltene Länder, den Europäischen Gemeinschaften beizutreten. Diese erweitern sich am 1. Januar 1973 um drei neue Mitglieder: das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark.